Unfallgutachten in deiner Nähe
Rechtssichere Schadensdokumentation für die Unfallabwicklung – alle kosten wie Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und alle weiteren kosten.
Jetzt anrufen: 01573 3265403Das Unfallgutachten
Deine Rechtsgrundlage
Nach § 249 BGB hast du als Geschädigter Anspruch auf sogenannten Schadensersatz (Naturalrestitution). Das bedeutet für dich: Ab einer Schadenshöhe von rund 750 Euro (der sogenannten Bagatellgrenze) hast du das gesetzliche Recht auf ein unabhängiges Schadengutachten. Die Kosten dafür muss die gegnerische Haftpflichtversicherung komplett übernehmen.
Ein Unfallgutachten ist das wichtigste Fundament für deine gesamte Schadensregulierung. Es dokumentiert nicht nur schwarz auf weiß die reinen Reparaturkosten, sondern sichert dir auch Ansprüche wie die merkantile Wertminderung, den Nutzungsausfall, die voraussichtliche Reparaturdauer und alle weiteren Folgekosten.
Als unabhängige Sachverständige arbeiten wir ausschließlich in deinem Interesse. Die gegnerische Versicherung versucht oft, einen eigenen Gutachter zu schicken – dieser ist jedoch der Versicherung verpflichtet und arbeitet selten neutral. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Du hast das **freie Wahlrecht** und musst dich nicht auf den Gutachter der Gegenseite einlassen.
Unsere Gutachten sind absolut gerichtsfest und werden nach den offiziellen, marktüblichen Kalkulationsstandards mit DAT erstellt, die auch von Werkstätten und Versicherern anerkannt sind. Bei einem Haftpflichtschaden bleibt das für dich komplett risikofrei: Die gegnerische Versicherung trägt die Gutachterkosten zu 100 %.
Was ist ein Unfallgutachten?
Ein professionelles Gutachten sichert dir die vollständige Auszahlung deines Schadens. Hier sind die 4 wichtigsten Säulen, die ich für dich absolut rechtssicher dokumentiere:
Lückenlose Foto-Dokumentation
Ich fertige professionelle Aufnahmen von dem Schaden an. Von Detail- und Übersichtsaufnahmen bis hin zu exakten Vermessungen wird jedes beschädigte Bauteil gerichtsfest für dich erfasst.
Exakte Reparaturkosten
Die Kalkulation erfolgt nach dem offiziellen DAT-Standard. Dabei lege ich die originalen Ersatzteilpreise und die markengebundenen Stundensätze deiner Vertragswerkstatt zugrunde, damit nicht zu deinen Ungunsten gerechnet wird.
Merkantile Wertminderung
Dein Auto hat durch den Unfall einen Wertverlust erlitten. Nach anerkannten Methoden (Halbgewachs/Ruhkopf oder BVSK) berechne ich diesen Minderwert exakt, besonders wichtig bei Fahrzeugen unter 5 Jahren oder einer Laufleistung unter 100.000 km.
Nutzungsausfall & Mietwagen
Für die Zeit der Reparatur steht dir Geld für den Verzicht auf dein Auto zu. Ich ermittle den genauen Tagessatz nach der offiziellen Schwacke-Klasse und dokumentiere die voraussichtliche Reparaturdauer gerichtsfest.
Wie wir vorgehen
Vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten arbeiten wir nach einem festen, verlässlichen Ablauf. Für dich bedeutet das: Kein langes Warten, keine bösen Überraschungen.
Termin innerhalb von 24 Stunden
Du rufst mich an oder schreibst mir kurz. Wir vereinbaren direkt einen Termin innerhalb von 24 Stunden. Dank meiner laufenden Hotline bin ich im Ernstfall auch am Wochenende für dich erreichbar.
Flexible Begutachtung vor Ort
Ich komme direkt zu dir nach Hause oder in deine Wunsch-Werkstatt. Die komplette Foto-Dokumentation, Vermessung und Schadenskalkulation dauert für dich vor Ort nur rund 20-30 Minuten.
Gutachten in 2 Werktagen
Das vollständige, gerichtsfeste Gutachten geht direkt digital an dich, auf Wunsch an den Anwalt und sofort an die regulierende Versicherung, um das Verfahren maximal zu beschleunigen. Das Original erhältst du natürlich zusätzlich per Post.
Was es kostet
Wer trägt die Kosten für das Unfallgutachten? Wenn du unschuldig bist, zahlst du am Ende absolut nichts — hier siehst du die typischen Konstellationen im Überblick:
Bei Haftpflicht
Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die kompletten Gutachterkosten als Schadenposition. Du zahlst gar nichts – und musst auch nicht in Vorleistung gehen.
Anwaltskosten
Wenn ein Rechtsanwalt für deine Regulierung nötig wird, trägt die gegnerische Versicherung bei einem Haftpflichtschaden auch diese Kosten zu 100 %.
Bagatellschaden
Liegt der Schaden unter ca. 750 €, erstelle ich einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Auch das übernimmt bei Unschuld die gegnerische Versicherung für dich.
Selbstzahler
Möchtest du ein Gutachten unabhängig von einer Versicherung (z.B. für private Zwecke), arbeiten wir mit einer fairen, transparenten Pauschale. Genauer Preis vorab.
Wann das relevant wird
Ein unverschuldeter Unfall passiert meistens völlig unerwartet. In diesen vier typischen Alltagssituationen handelt es sich um einen klassischen Haftpflichtschaden, bei dem ich dir als unabhängiger Gutachter komplett kostenlos zur Seite stehe:
1. Auffahrunfall
Der Klassiker im Berufsverkehr oder an der Ampel: Jemand war unaufmerksam und ist dir hinten aufgefahren. Hier liegt die Schuldfrage meistens glasklar beim Hintermann.
2. Vorfahrtsverletzung
Ob „Rechts vor Links“ übersehen, das Stoppschild missachtet oder beim Abbiegen deine Spur geschnitten – Vorfahrtsfehler führen meist zu heftigen Seitenschäden.
3. Spurwechsel-Kollision
Der andere Fahrer hat den toten Winkel nicht beachtet oder ist auf der Autobahn plötzlich ohne zu blinken rübergezogen und hat dein Fahrzeug seitlich touchiert.
4. Parkrempler
Dein Auto stand ordnungsgemäß auf dem Parkstreifen oder beim Supermarkt und jemand ist beim Ausparken gegen deine Stoßstange gefahren. Auch das ist ein Fall für den Gutachter.
Häufige Fragen
Wenn deine Frage hier nicht dabei ist, ruf mich einfach direkt unter 01573 3265403 an. Ich helfe dir sofort weiter.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten zu 100 %. Du zahlst absolut nichts und musst bei mir auch nicht in Vorleistung gehen.
Unser Begutachtungstermin findet meist innerhalb von 24 Stunden statt. Das fertige, schriftliche Gutachten liegt dir in der Regel innerhalb von 5 Werktagen vor – digital oft noch deutlich schneller.
Du als Geschädigter hast das freie Wahlrecht und solltest es unbedingt nutzen. Ein von dir beauftragter, unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich in deinem Interesse – der Gutachter der Versicherung arbeitet im Interesse der Versicherung.
Ideal sind der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), falls vorhanden der Polizeibericht oder das Aktenzeichen sowie die Versicherungsdaten des Unfallgegners. Falls dir etwas fehlt, helfe ich dir beim Telefonat direkt weiter.
Ja, absolut. Meine Gutachten sind gerichtsfest und basieren auf den marktüblichen Systemen von DAT und Audatex, die auch von Werkstätten, Gerichten und den Versicherungen selbst standardmäßig verwendet werden.
In der Praxis bedeuten beide Begriffe genau dasselbe. Ein Schadengutachten hält den Fahrzeugschaden, die Reparaturkosten, die Wertminderung und alle Folgekosten fest. Der Begriff Unfallgutachten betont lediglich den Auslöser. Du erhältst in beiden Fällen dasselbe rechtssichere Dokument.
Als Faustregel gilt: Ab einer Schadenshöhe von rund 750 Euro ist ein vollständiges Gutachten für dich von enormem Vorteil. Liegt der Schaden darunter (Bagatellschaden), reicht meist ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag, um das Kostenrisiko zu vermeiden.
Bei einer fiktiven Abrechnung lässt du dir den errechneten Schaden netto von der Versicherung auszahlen, anstatt das Auto tatsächlich reparieren zu lassen. Das steht dir nach BGH-Rechtsprechung völlig frei. Ansprüche wie die Wertminderung stehen dir trotzdem zu.
Kürzungen durch die gegnerische Versicherung kommen leider häufig vor, sind aber meistens unberechtigt. Wenn das passiert, vermittle ich dich direkt an einen spezialisierten Verkehrsrechts-Anwalt. Bei einem Haftpflichtschaden muss die Gegenseite auch dessen Kosten vollständig übernehmen.
Extrem wichtig! Bei Autos unter 5 Jahren und weniger als 100.000 km Laufleistung geht es hier schnell um 500 bis 3.000 Euro, die du bei einem späteren Verkauf verlierst. Ohne Gutachten wird dieser Betrag oft unterschlagen. Bei mir ist die Wertminderung immer fester Bestandteil.
Transparente Unfallabwicklung
Als Geschädigter bei mir: Keine Vorleistung und volle Kostentragung durch die gegnerische Versicherung. Mein Service ist für dich 100 % kostenfrei.
